Der Träger der Kindertagesstätte BENJAminis wird aus der Verantwortung des Gemeinwohls den Rahmenbedingungen der Stadt Fulda folgen.
Hier die wichtigsten Inhalte des Konzepts, das nun in den Kitas umgesetzt werden soll:
Die Gruppengröße ist mit zwölf Kindern in einer Ü3-Gruppe nur etwa halb so groß wie sonst üblich – in bestimmten Konstellationen können auch bis zu 15 Kinder betreut werden. Zugleich sind auch die Fachkräfte und die Räume fest einzelnen Gruppen zugeordnet, so dass es im Falle einer Infektion nur eine relativ überschaubare Anzahl von Kindern und Erwachsenen betrifft.
Um möglichst viele Kinder wieder betreuen zu können, sollen die Einrichtungen über die Anzahl der üblichen Gruppen hinaus nach Möglichkeit weitere Gruppen und damit weitere Plätze anbieten, z.B. im Mehrzweckraum. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass die bisher üblichen Betreuungszeiten – auch in der Notbetreuung - für alle etwas eingeschränkt werden.
Das Ziel ist, möglichst viele Kinder wieder zu betreuen, anstatt für weniger Eltern die komplette Betreuung anzubieten. Insofern gilt für alle, die nun wieder die Kita nutzen können, ein eingeschränkter Regelbetrieb.
Der Zugang zur Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt zunächst über die Vorgaben der 2. Corona-VO in der jeweils geltenden Fassung:
Kinder von Eltern, die in sogenannten „systemrelevanten“ Berufen tätig sind, sofern auch der zweite Elternteil berufstätig ist, sowie berufstätige und studierende Alleinerziehende
Kinder, bei denen das Jugendamt entschieden hat, dass die Betreuung zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist
Kinder mit einer Eingliederungshilfe gemäß SGB IX
Kinder, bei denen die Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes infolge einer besonderen „Härte“ erforderlich ist
Die Aufnahme auf die dann noch freien Plätze erfolgt in folgender Rangfolge:
- Kinder aus Familien mit erzieherischen Hilfen (Bescheid)
- Kinder psychisch kranker Eltern (Nachweis durch ärztliches Attest oder Bescheinigung des Jugendamtes)
- Kinder mit geringer Sprachkompetenz
- Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung (Nachweis durch Geburtsdatum)
- Kinder, deren Eltern beide umfänglich berufstätig sind (Bestätigung durch Arbeitgeber)
- Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind (Bestätigung durch Arbeitgeber)